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Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

Weiterentwicklung außerhalb der Arbeitszeit

Deutschland hat die Bedeutung des lebenslangen Lernens erkannt und die Möglichkeit des so genannten „Bildungsurlaubs“ (oder: Bildungszeit) eingeführt. Während dieser zusätzlichen Freistellung von der Arbeit - in der Regel bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr oder zehn Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zusätzlich zum normalen Urlaub - erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich ausschließlich auf das Lernen zu konzentrieren.

Bitte beachten Sie, dass die Regelung des Bildungsurlaubs Ländersache ist, d.h. jedes Bundesland hat sein eigenes Gesetz (außer Bayern und Sachsen, wo kein Bildungsurlaub möglich ist).

Machen Sie sich mit dem für Sie geltenden Landesgesetz vertraut (in der Regel abhängig vom Standort Ihres Arbeitgebers oder wo Sie überwiegend arbeiten), um zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Gewährung von Bildungsurlaub erfüllen und ob das Programm, an dem Sie teilnehmen möchten, ebenfalls für Bildungsurlaub in Frage kommt. Neben dem Gesetz selbst können Sie auch in dieser Übersicht nachlesen.

Im Land Berlin gelten berufliche Weiterbildungsveranstaltungen, die von staatlich anerkannten privaten (Hoch-)Schulen durchgeführt werden, im Sinne des Berliner Bildungszeitgesetzes als anerkannt. Da es sich bei der ESMT Berlin um eine staatlich anerkannte private Hochschule handelt, sind unsere beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen daher für Beschäftigte in Berlin bildungsurlaubsfähig, wenn die Veranstaltung im Wesentlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Dauer des Programms mind. 1 Tag
  • Dauer des Programms im Durchschnitt 6 Stunden/Tag à 45 Minuten

Sie können im Programmplan nachlesen, ob diese Bedingungen erfüllt werden.

Neben dem Land Berlin ist die ESMT Berlin auch in den folgenden Bundesländern als Einrichtung, die Bildungsurlaube anbieten kann, anerkannt. Bitte machen Sie sich mit dem jeweils geltenden Bundesrecht vertraut:

  • Baden-Württemberg (Info)
  • Nordrhein-Westfalen (Info)
  • Saarland (Info)

In der Regel reicht eine Studienbescheinigung oder eine Anmeldebestätigung aus, um bei Ihrer Personalabteilung Bildungsurlaub zu beantragen.

Diese Bildungsurlaubsregelung gilt hauptsächlich für Studierende unserer offenen Executive Education Seminare, des Part-time MBA, des Global Online MBA und des Executive MBA-Programms.

Part-time MBA (Englisch)

Bringen Sie Ihre Karriere voran, ohne Ihre berufliche Laufbahn zu unterbrechen

Global Online MBA (Englisch)

Erreichen Sie globale Führungspositionen zu Ihren Bedingungen – vollständig online

Executive MBA (Englisch)

Den Weg ins Top-Management mit strategischer Führungskompetenz öffnen